Anhang: Immobilie privat verkaufen


Anhang

Information über die Vorlage eines Energieausweis

In Österreich gilt derzeit (Stand 01.02.2011) folgende Regelungen für private Verkäufer einer Immobilie.

Entsprechend dem Energieausweisgesetz muss vom Verkäufer oder Bestandsgeber bei Verkauf/Vermietung oder Verpachtung von Gebäuden und Nutzungsobjekten dem Käufer oder Bestandsnehmer spätestens zur Abgabe der Vertragserklärung ein höchstens 10 Jahre alter Energieausweis vorgelegt werden.

Wird kein Energieausweis vorgelegt, sehen die gesetzlichen Bestimmungen gem. § 5 EAVG vor, dass zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Energieeffizienz als vereinbart gilt.


Weiterführende Information für den Immobilienverkauf Privat

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