Der Makler ist beauftragt, was ist noch zu tun?


Der Makler ist beauftragt, was ist zu tun?

Ab dem Zeitpunkt der Beauftragung übernimmt der Makler alle relevanten Tätigkeiten die für den erfolgreichen Verkauf ihrer Immobilie notwendig sind. Ihre Vorarbeit (Hauptarbeit) ist somit erledigt, einzig die laufende Unterstützung des Maklers zu Auskünften und sachdienlicher Information, sind jetzt noch gefragt. Vorausgesetzt sie haben dem Makler alle wichtigen, zum Verkauf notwendigen Unterlagen überreicht.

Immobilienmakler benötigen für die ansprechende marktgerechte Aufbereitung einer Immobilie zwischen 2 bis 3 Wochen. Hierzu wird zu Beginn ein Exposé erstellt, dass die wichtigste Unterlage zur Bewerbung darstellt. Hierzu kann es notwendig sein, dass der Makler ihre Immobilie nochmalig besichtigt und fehlende Fragen klärt, sowie Baupläne, Teilungserklärungen, Grundriss oder Betriebskostenabrechnungen einholt.


Das Exposé noch einmal kontrollieren

Ich rate ihnen hierzu sich das Exposé' vor dem Auftritt nach Außen nochmalig vorlegen zu lassen, denn schlussendlich haften sie und nicht der Makler für die Richtigkeit der Angaben. Makler nehmen sich selbst gerne aus der Haftung indem sie am Werbeauftritt folgende oder ähnliche Zusätze anführen.

* Das angeführte Immobilienobjekt wurde nach besten Wissen und Gewissen laut Auskunft und Angaben des Eigentümers erstellt. Eine Haftung über die beschriebenen Angaben kann nicht gegeben werden.

Immobilienmakler halten sich also in der Regel vor möglichen Regress oder Schadensersatzforderungen durch Dritte, mit Haftungsausschlüsse oder Klauseln frei. Sie verweisen im Exposé sowie in der Werbung darauf, das die beschriebenen Angaben lediglich weitergereicht und ungeprüft vom Auftraggeber übernommen wurden.


Immobilienmakler beginnt seine Tätigkeit

Am Beginn, des Vertragsabschlusses wird der Immobilienmakler seine Kundenkartei durchforsten um aktiv suchende Interessenten, das Objekt anzubieten. Voraussetzung natürlich es fällt in den Kriterienkatalog des Immobilieninteressenten. Hat der Makler das Exposé' erstellt und die Immobilie aufbereitet beginnt der Makler mit der Bewerbung der Immobilie. Er wird also ihr Objekt bekannt machen. Er bedient sich dazu verschiedenster Werbekanäle wie, Internetplattformen, eigene Webseite , Zeitungsanzeigen, Aushang an Schautafeln in der Region.

Durch diese Werbemaßnahmen erzeugt der Makler Aufmerksamkeit und in weiterer Folge Interessenten, deren erster Schritt es sein wird, mehr Information zur Immobilie zu erhalten. Auf Grund von beschränktem Werbeplatz wird die Immobilie in Schlagworten (Zeitungsanzeige) oder Kurzexposé (Internet) angeboten. In der Regel lässt sich der Interessent ein Langexposé' per email zusenden um mehr Detailinformation zu erhalten.

Ab diesen Zeitpunkt wird der Interessent automatisch in der Kartei des Maklers vermerkt. Dies geschieht deshalb um dem Interessenten auch Ersatzobjekte anbieten zu können, falls diesen die vorerst gewählte Immobilie nicht zusagt.



Schwache Immobilienmakler können viele Besichtigungstermine provozieren

Ab dem Zeitpunkt wo ein Interessent persönlich auf den Plan tritt, und der Makler arbeitet schlecht, unvorbereitet und oberflächlich kann nur unzureichend oder falsche Auskunft, Information und Bildmaterial dem Interessenten vorweisen, beginnt der von allen Maklern gefürchtete Besichtigungstourismus.

Der unzureichend informierte Interessent will sich selbst ein Bild vor Ort von der Immobilie machen. Die sogenannten Kurzbesichtigungen setzten ein und machen im Laufe der Zeit den Makler und Verkäufer mürbe. Der schlecht informierte Interessent kommt immer wieder zum Schluss, dass die Immobilie doch nicht seinen Erwartungen entspricht.

Die allgemeine Volksmeinung, viele Besichtigungen zeugen von der Stärke des Immobilienmaklers ist somit widerlegt. Im Gegenteil der Makler ist die eigentliche Ursache, da er wegen mangelnder Information- und Kommunikationsschwäche zum Besichtigungstourismus geradezu animiert.


Falsche Angaben und übertrieben Werbung zum Immobilienobjekt schaden nur

Übertriebene Werbung oder falsche Angaben zum Objekt haben die gleiche negative Auswirkung. Es werden emotionale Fakten angeführt die letztendlich der Realität und der Immobilie nicht entsprechen.

Es kann natürlich auch ein ausführliches und den Fakten entsprechendes Exposé nicht vom Besichtigungstourismus schützen, jedoch eine gewisse Vorauswahl und die Trennung zwischen ernsthaften und vermeintlichen Interessenten kann getroffen werden.

Ein Immobilienmakler, der seine Interessenten auf Grund von mangelnder Vorinformation zur Besichtigung nötigt, verbraucht unnütz ihre Geduld und Zeit und sein eigenes Geld. Auch hier agiert wieder die Maxime: Irgendwer, irgendwann, wird irgendeine Immobilie aus meinem Verkaufsprogramm schon kaufen.

 
Was kann man als Auftraggeber tun, um nach abgeschlossenen Maklervertrag, den Makler bei seinen Verkaufsbemühungen zu unterstützten.

Zunächst gehe ich davon aus, dass sie bei der Objektaufnahme durch den Makler diesen aller erforderlichen unterlagen und Auskünfte erteilt haben. Das Zurückhalten von Unterlagen und Information ist kontraproduktiv und erschwert die Arbeit des Maklers.

Immer wieder kommt es vor, dass Auftraggeber nicht die ganze Wahrheit sagen und wichtige Details zurückhalten. Z.B. Kann dies ein ungeregeltes Zufahrtsrecht, eine laufender Nachbarstreit um Grundgrenzen oder versteckte Mängel und Schäden am Objekt sein. Dies ist deshalb unverständlich, da die Fakten spätestens bei Vertragsverhandlungen sowieso auf den Tisch müssen.

Nicht selten sieht sich der Makler dann vor Vertragsabschluss vor unlösbaren Probleme gestellt die den Verkauf verzögern oder gänzlich verhindern. Weiß der Makler im Vorfeld Bescheid kann er bereits im Vorab auf die Sachlage hinweisen und besser argumentieren.

Bedenken Sie auch, sie haben einen Makler ihres Vertrauen gesucht, gefunden und den Auftrag unterschrieben. Sach- und fachkundige gute Immobilienmakler können mit schwierigen Situationen besser umgehen und brauchen keine, gut gemeinten Ratschläge von Laien.

Gleiches gilt wenn Immobilienmakler mit Besichtigungsterminen an den Auftraggeber herantreten. Der Privatverkäufer was Besichtigungen beschränkt, behindert oder ablehnt verzögert den Verkauf oder macht diesen sogar unmöglich. Jede verweigerte Besichtigung ist eine verlorene Chance für den Verkauf.


Besichtigungswünsche von Immobilieninteressenten sollten erfüllt werden

Selbst nach 10 oder 20 Besichtigungsterminen muss man dem Besichtigungswunsch eines neuerlichen Interessenten nachkommen, gerade dieser könnte der Käufer sein. Es wäre daher angebracht dem Makler im Vorfeld die besten Zeiten für eine Besichtigung bekannt zu geben um dem Makler die Terminisierung mit dem Interessenten zu erleichtern.

Auch hier gilt, vernünftige erfolgreiche Makler (und nur solche) bitten nicht aus Lust und Laune um einen Besichtigungstermin. Gute und daher viel beschäftigte Makler führen Vorgespräche mit dem Interessenten und selektieren sorgsam. Es geht hier auch um den Zeit- und Kostenaufwand des Immobilienmaklers.

Auch ist in der Maklerbranche bekannt, dass viele erfolglose Besichtigungstermine beim Verkäufer zur Frustration führen und so die Zusammenarbeit erschweren können. Gute Makler selektieren daher im Vorfeld ob die Wünsche des Interessenten mit ihrer Immobilie übereinstimmen.